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Flugtickets - was ihr Ticket wirklich kostet

Gebühren und Steuern auf Flugtickets

Aufgrund der unseriösen  Werbung einzelner Fluglinien mit unrealistischen Schnäppchenpreisen gilt seit dem 1. November 2008 eine neue Verordnung der Europäischen Kommission in Brüssel: Airlines müssen mit dem Ticketpreis auch alle anfallenden Steuern, Gebühren und sonstige Nebenkosten angeben.  Auch die Berechnung unterschiedlicher Preise für denselben Flug aufgrund eines anderen Wohnsitzes innerhalb der EU ist nicht mehr möglich. Doch auch weiterhin  gilt: auch das Kleingedruckte lesen und bis zum letzten Buchungsschritt die Ticketpreise im Auge behalten, denn die neue Regelung gilt nur für Fluggesellschaften mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Außerdem können auch weiterhin zusätzliche Gebühren, beispielsweise für Gepäck oder Bezahlung per Kreditkarte erhoben werden.

Welche Zuschläge und Gebühren gibt es?

1. Luftsicherheitsgebühr

Für die Durchführung von Sicherheitskontrollen bei Passagieren und deren Gepäck wird eine Luftsicherheitsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird durch die Bundespolizei bzw. durch die jeweilige Landesbehörde berechnet und eingezogen. Die Gebührenhöhe ist u. a.  vom Passagieraufkommen des jeweiligen Flughafens abhängig. Sie liegt zwischen 2,00 und 10,00 Euro pro beförderten Passagier und ergibt sich aus der Luftsicherheitsgebührenordnung.

Die Gebühren werden einmal jährlich an die tatsächlichen Gegebenheiten des Flughafens angepasst. Die Luftfahrtgesellschaften geben diese Gebühr meist an die Passagiere weiter. Bei einigen Fluggesellschaften, wie z. B. TUIfly (früher HLX) ist  dieser Betrag in den passagierbezogenen Flughafenabgaben enthalten. Andere Airlines, wie z. B. Ryanair, weisen  ihn als Government Tax aus, wobei nicht transparent ist, ob hier noch weitere Gebühren, außer den Sicherheitsgebühren, enthalten sind, denn dieser Betrag weicht  teilweise geringfügig von den tatsächlichen Luftsicherheitsgebühren ab.

Nähere Informationen zur Luftsicherheitsgebühr finden Sie hier

2. Flughafenentgelte

Jeder Flughafen erhebt Nutzungsgebühren für die Bereitstellung und den Betrieb der für einen Flugbetrieb notwendigen Infrastruktur und Serviceleistungen. Passagierbezogene Entgelte werden  zum Teil von den  Fluggesellschaften ausgewiesen und an die Passagiere weitergegeben. Ryanair berechnet beispielsweise eine Flughafen- und Abfertigungsgebühr und bei Germanwings und TUIfly (früher HLX) werden passagierbezogene Flughafenabgaben fällig.

2.1 Lande- und Startentgelte

Hier unterscheidet man zwischen gewichtsbezogenem Lande- und Startentgelt (Gewicht des Flugzeuges) und lärmbezogenem Entgelt (nach einer Lärmkategorie, der Uhrzeit der Landung und der Anzahl  der Bewegungen des Flugzeuges). Diese Entgelte variieren je nach Abflughafen. Am Flughafen Stuttgart fällt beispielsweise ein Landeentgelt von 3,40 € pro angefangene 1.000 Kilogramm an. Der Lärmzuschlag liegt zwischen 30 € und 1.350 €. Am Flughafen Bremen hingegen beträgt das Landeentgelt zwischen 7,60 € und 38,15 €, enthält aber bereits die lärmbezogenen Entgelte.

2.2 Passagierentgelte

In der Regel sind die Passagierentgelte kategorisiert nach Inlandsflugverkehr, europa- und weltweitem Flugverkehr sowie Transit- und Transferfluggästen. Die Differenzierung und Höhe der Passagierentgelte auf den einzelnen Flughäfen sind unterschiedlich und sowohl vom Abflughafen als auch vom Zielland abhängig.  Am Flughafen Stuttgart werden beispielsweise für Flüge innerhalb Deutschlands 3,75 €, innerhalb Europas 4,39 € und international 4,54 € berechnet. Am Flughafen Berlin Schönefeld dagegen sind es 8,65 € für innerdeutsche Flüge, 9,00 € für Flüge innerhalb Europas und 9,10 € auf internationale Strecken.

2.3 Sicherheitsentgelte

Abhängig von der Zahl der beförderten Passagiere, Fracht und Post, muss die Fluggesellschaft am Flughafen ein Sicherheitsentgelt entrichten. Auch hier weichen die Entgelte der Flughäfen untereinander ab. Der Flughafen Hamburg berechnet den Fluggesellschaften z. B. eine Sicherheitsgebühr von 1,14 Euro pro Passagier, der Flughafen Stuttgart 0,97 Euro.

2.4. Positions- und Abstellentgelte

Für die Abstellung von Luftfahrzeugen werden vom Flughafen Entgelte erhoben. Diese richten sich nach Art und Größe des Luftfahrzeuges und natürlich nach der Dauer der Unterstellung. Das Positionsentgelt wird bis zu einem Aufenthalt von maximal drei Stunden berechnet. Danach wird das sogenannte Abstellentgelt fällig.

2.5 Entgelte für zentrale Bodenverkehrsdienste und Einrichtungen

Die Fluggesellschaften müssen für die Bereitstellung, die Nutzung und den Betrieb zentraler Infrastruktureinrichtungen dem Flughafenunternehmer bei jeder Abfertigung eines Luftfahrzeuges ein Entgelt entrichten. Entgelthöhe und Leistungsinhalt der Flughäfen sind unterschiedlich. Quelle: Flughafenentgeltordnungen der Flughäfen Frankfurt-Main und Stuttgart

3. Kerosinzuschläge

Steigende Ölpreise verteuern den Flugtreibstoff. Einige Fluggesellschaften und  Reiseveranstalter reichen die Mehrkosten direkt an ihre Kunden weiter und weisen die Kerosinzuschläge separat aus.

Derzeit  gibt es die Kerosinsteuer nur in den Niederlanden. Allerdings ist eine Steuer auf den gewerblichen Kerosinverbrauch in Europa im Gespräch. Insbesondere Umweltverbände fordern eine Kerosinabgabe zur Abgasreduzierung in der Luftfahrt.

4. Mehrwertsteuer

Für Inlandsflüge werden 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Im europäischen Vergleich hat Deutschland hier damit einen der höchsten Steuersätze im Flugverkehr.  Einige Airlines, wie z. B. TUIfly (früher HLX) und Germanwings, weisen die Mehrwehrsteuer unter "Gebühren und Steuern" separat aus.

5.  Versicherungen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind die Versicherungsprämien der Luftfahrtversicherungen drastisch angestiegen. Die meisten  Fluggesellschaften geben diese Mehrkosten direkt an den Fluggast weiter. Ryanair berechnet seinen Passagieren beispielsweise eine Luftfahrtversicherung von 5,49 € pro Flug, bei Germanwings sind Luftsicherheitsgebühren in den Flughafengebühren enthalten und TUIfly (früher HLX) berechnet für die passagierbezogene Versicherungsprämie und ein Service Entgelt insgesamt 6,95 € pro Flug. 

6. Gepäckzuschläge

In der Regel ist die Beförderung von Gepäck innerhalb der Freigrenzen im Preis inbegriffen.  Ausnahmen bilden vor allem die Billigflieger. Bei Germanwings können beispielsweise 20 kg Gepäck ab 5,95 € aufgegeben werden. Ryanair berechnet für 15 kg Gepäck mindestens 10 € und bei Wizz Air werden zum gleichen Tarif 20 kg Gepäck befördert. Die Preise für aufgegebenes Gepäck variieren außerdem nach Art und Zeitpunkt der Buchung. Im Allgemeinen ist es am günstigsten, das Gepäck direkt mit der Flugbuchung hinzuzufügen. Werden die Grenzen für das Freigepäck überschritten, müssen Reisende  mit teilweise hohen Zuzahlungen rechnen. Zusatzkosten entstehen auch bei Sondergepäck.

7. Bearbeitungsgebühren und Zahlungsmodalitäten

Einige Fluggesellschaften berechnen ihren Kunden zusätzlich zum ausgewiesenen Flugendpreis eine Bearbeitungsgebühr bei Zahlung mit Kreditkarte oder im elektronischen Lastschriftverfahren. TUIfly (früher HLX) berechnet derzeit beispielsweise eine Gebühr von 6,00 € bei Zahlung eines internationalen Flugtickets mit Kreditkarte. Für einen innerdeutschen Flug fällt eine Gebühr von 7,14 € an.

Sofern separate Bearbeitungsgebühren erhoben werden, weisen die Fluggesellschaften meistens  in den FAQs darauf hin. Vor der Buchung sollte man sich unbedingt über die akzeptierten Zahlungsmethoden informieren. Möchte man per Lastschriftverfahren zahlen, müssen zwischen Buchungsdatum und Abflug in der Regel mindestens sechs Tage liegen.

8. Sonstige Gebühren

Die Erklärung einzelner Luftfahrtgesellschaften zu den ausgewiesenen Gebühren und Steuern sind teilweise ungenau und  undurchsichtig.  Bestes Beispiel dafür ist die sogenannte "Surcharge", ausgewiesen unter "Gebühren und Steuern" beim deutschen  Billigflieger Germanwings. Übersetzt bedeutet surcharge lediglich „Aufschlag "  und der eigentliche Sinn dieser Gebühr  bleibt dem Fluggast verborgen.  Auch die  sogenannte „Rollstuhlabgabe“ des Billigfliegers Ryanair lässt bei reisenden ohne körperliche Einschränkungen einige Fragen offen.

Flugpreisvergleiche werden durch das separate Ausweisen von Steuern und Gebühren als Zusatzkosten verzerrt. Die Flugpreiszusammensetzung mag zwar von Interesse sein, ist aber  für die eigentliche  Flugbuchung nicht relevant. Für den Fluggast zählt letztlich der Endpreis, den Sie auf unserer Website vergleichen können!

Alle Angaben und Informationen Stand  April 2009 - Bitte prüfen Sie vor Abflug die aktuellen Regelungen, da diese sich zum Teil oft verändern.

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