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Einreisebestimmungen

Angehörige der Länder, die das Schengener Abkommen vollständig anwenden, können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle kontrollfrei überschreiten. Folgende Staaten gehören aktuell dazu: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Reisen in Drittländer erfordern in der Regel gültige Passunterlagen und Kinderausweise.

Genaue Informationen über erforderliche Reiseunterlagen des entsprechenden Reiselandes findet man in den Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link.

Unabhängig davon sollten jedoch Flugreisende rechtzeitig vor Antritt der Reise die Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft bezüglich mitzuführender Dokumente prüfen. Diese weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Werden die vorgeschriebenen Regelungen nicht eingehalten, kann die Fluggesellschaft die Mitnahme verweigern. Die Vorschriften der Fluggesellschaften findet man zumeist unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den FAQ´s.

Unbedingt empfehlenswert ist auch das Anfertigen von Kopien der Reiseunterlagen (separat von den Originalen unterbringen). Bei Verlust der Reisedokumente, z. B. durch Diebstahl, erleichtert das zumindest die Ausfertigung vorübergehender Pässe. Hilfe bekommt man im Reiseland in den deutschen Auslandsvertretungen.

Eine komplette Liste der Auslandsvertretungen eines Landes finden Sie hier.

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