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Bestimmungen im Reiseverkehr

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Bummeln über Märkte oder das gezielte Einkaufen in großen Einkaufsparadiesen macht Spaß und gehört bei vielen Reisenden zum Urlaub einfach dazu. Das exotische Mitbringsel, das super Schnäppchen, ein einzigartiges Souvenir oder einfach preiswerte Waren um die Haushaltskasse zu entlasten, erfreuen viele Urlauberherzen. Damit die Urlaubsfreuden an den Grenzen des Reise- und Heimatlandes nicht verdorben werden, sollte man sich vorher besser genauer informieren, welche Waren und Güter man in welchem Umfang bedenkenlos mitführen kann, welche Freimengen gelten oder welche Waren man nicht kaufen sollte.

Allgemein gilt, dass man Waren für den persönlichen Bedarf bis zu bestimmten Freimengen ungehindert aus dem Reiseland ausführen und in Deutschland einführen darf. Die Freimengen sind innerhalb der EU großzügiger als in Drittländern. Bei den "neuen" EU-Ländern, wie z. B. die Tschechische Republik, sind die Freimengen für Tabakwaren noch beschränkt.

Antiquitäten, Kunstgegenstände, z. T. Devisen und Münzen, Fossilien, so genannte "kulturhistorische Gegenstände", gefälschte Markenware, Souvenirs, die aus Tiermaterialien hergestellt werden, selbst z. T. Muscheln, Korallen oder Schneckenhäuser, verschiedene Pflanzen u. a. auch Kakteen, und selbstverständlich Betäubungsmittel und Waffen sind Beispiele für Waren, die man nicht mitführen sollte, deren Ausfuhr aus dem Urlaubsland verboten sind oder sehr strengen Einschränkungen unterliegen. Die einzelnen Bestimmungen und auch Definitionen, was zu den genannten Warengruppen tatsächlich dazugehört, sind schon innerhalb Europas unterschiedlich. Auch Waren, die als preiswerte Souvenirs scheinbar überall angeboten werden, können Ausfuhrverboten unterliegen und vom Zoll als kulturhistorische Gegenstände eingestuft werden. Daher ist Vorsicht geboten - im Zweifelsfall lieber beim örtlichen Zollamt des Urlaubslandes nachfragen. Auch kleine Verstöße gegen die Zollvorschriften werden in einigen Ländern sehr hart geahndet bis hin zu Haftstrafen ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.").

Detaillierte Übersichten über Ein- und Ausfuhrbestimmungen findet man u. a. auf den Seiten des Deutschen Zolls unter:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/index.html.

Ergänzende Informationen einschließlich Sicherheitshinweisen erhält man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp .

Quelle: www.zoll.de / Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll"

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