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Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert den Fahrer eines Fahrzeuges gegenüber Personenschäden, Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners und Sachschäden gegenüber Ansprüchen Dritter. Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, denn damit wird gewährleistet, dass bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unfallverursachers, seinen Schaden ersetzt bekommen kann.
Kunden, die sich einen Mietwagen ausleihen und bereits ein Kraftfahrzeug führen, besitzen in der Regel deshalb bereits eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen gibt schnell Aufklärung, ob diese Versicherung auch für das Führen von Mietfahrzeugen gilt und sich auch auf die Nutzung des Fahrzeuges im Ausland erstreckt.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten (eigenen/gemieteten) Fahrzeug, die durch Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes des Kraftfahrzeuges entstanden sind. Schadensereignisse können Brand, Diebstahl, Glasbruch, Unwetter oder Zusammenstoß mit Wild sein. Die Versicherungsbedingungen geben Auskunft darüber, welche Schadensereignisse und Fahrzeugteile versichert sind und was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Insbesondere Versicherungsschutz bei Diebstahl des Fahrzeuges ist im Teilkasko-Versicherungsschutz der Mietwagenanbieter oftmals nicht enthalten und kann auf Wunsch separat abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, durch höhere Beiträge den Versicherungsschutz auszudehnen. Teilkaskoversicherungen werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Eine Vollkaskoversicherung umfasst neben den Leistungen einer Teilkaskoversicherung auch den Versicherungsschutz für selbstverschuldete Unfälle für das versicherte (eigene/gemietete) Fahrzeug und in der Regel auch Schäden durch Vandalismus. Diese Versicherung soll optimalen Schutz für die Halter und Fahrer bieten, die für jeden Fall abgesichert sein möchten - unabhängig davon, wodurch Schaden entstanden ist. Auch hier gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu prüfen, wann gegebenenfalls der Versicherungsschutz verloren geht. Vollkaskoversicherungen werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Vereinbart werden im Rahmen dieser Versicherung bestimmte Zahlungen an Mitfahrer bzw. wenn vereinbart auch an den Fahrer, wenn bei einem Unfall Personenschäden entstehen. Die wirkliche Notwendigkeit dieser Versicherung ist umstritten, sofern Insassen und Fahrer eine Krankenversicherung bzw. eine Unfallversicherung besitzen. Ebenso werden Personenschäden auch durch die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.
Für eine Personeninsassenversicherung spricht wiederum das Argument der Versicherer, dass gesetzliche Haftpflichtleistungen besonders im Ausland geringer ausfallen und schwerer durchsetzbar sind.