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Neue Handgepäck-Bestimmungen innerhalb der EU

Am 06.11.2006 ist die neue EU-Richtlinie für die Beförderung von Handgepäck in Kraft getreten. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges ist damit bei allen Abflügen von Flughäfen der Europäischen Gemeinschaft (auch für innerdeutsche und innereuropäische Flüge) beschränkt.

Flüssigkeiten oder Produkte ähnlicher Konsistenz wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Parfum, Shampoos, Sprays, Cremes und Rasierschaum dürfen nur noch in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge) mitgeführt werden. Alle Behältnisse müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Zu beachten ist hierbei, dass pro Person nur ein Plastikbeutel gestattet ist, mit einem Fassungsvermögen von nur einem Liter. Dieser Beutel muss außerdem wieder verschließbar sein - und zwar mit einem integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss). Das Verschließen herkömmlicher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln, z. B. einem Gummiband, ist lt. Bundesinnenministerium nicht gestattet. Eine einfache und preiswerte Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zippverschluss aus dem Supermarkt.

Ausnahmen bestehen weiterhin für Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise benötigt werden. Diese sind separat bei den Sicherheitskontrollen vorzulegen. Auf Verlangen des Sicherheitspersonals müssen die Fluggäste glaubhaft machen können, dass sie diese Dinge benötigen, z. B. bei Medikamenten durch ein entsprechendes ärztliches Attest. Duty-Free-Waren, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines in der EU registrierten Flugzeuges gekauft worden, dürfen in einem von der Verkaufstelle versiegelten Beutel mitgeführt werden. Der Kaufbeleg muss vom selben Tag vorliegen und gut lesbar an der Einkaufstüte angebracht sein.

Eine weitere Einschränkung bei der Mitführung von Handgepäck tritt am 06. Mai 2007 in Kraft. Handgepäckstücke dürfen dann die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten, Ausnahmeregelungen gibt es z. B. für Musikinstrumente.

Bereits bekannte Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepäck bleiben weiterhin gültig. Wir empfehlen allen Fluggästen sich unbedingt vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder direkt am Flughafen über aktuelle Bestimmungen zu informieren.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesinnenministeriums:

Neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen (Kurze Information für Fluggäste)
Fragen und Antworten zu den Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck

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